

Hautkrebsvorsorge nur noch als Selbstzahlerleistung !
Liebe Patientin, lieber Patient,
wir möchten Sie heute über eine wichtige Änderung in unserem Leistungsangebot informieren, die uns durch die aktuelle Gesundheitspolitik leider aufgezwungen wird.
Alle Kassen-Ärzte unterliegen seit einiger Zeit einer strengen Budgetierung, die uns zunehmend einschränkt. Trotz hoher Patientenzahlen und wachsendem Bedarf werden medizinisch notwendige Leistungen nur noch begrenzt vergütet. Das führt dazu, dass wir mit unserem halben KV-Sitz aktuell nur ca. 50 % unserer geleisteten Arbeit auch bezahlt bekommen.
Diese finanziellen Vorgaben (Budgetierung) machen es uns leider unmöglich, bestimmte Leistungen weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anzubieten.
Aus diesem Grund müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir die Hautkrebsvorsorge
ab dem 1. Juli 2025 nicht mehr über die Krankenkasse abrechnen können.
Was bedeutet das für Sie?
Wir möchten weiterhin für Sie da sein und bieten Ihnen die Hautkrebsvorsorge auch in Zukunft in gewohnter Qualität und mit modernster Technik an.
Wir bedauern, dass wir das Defizit der Krankenkassen, durch eine Erhöhung Ihres Eigenanteils decken müssen. Bitte seien Sie gewiss, dass wir trotz dieser Maßnahme im GKV-Bereich weiterhin nicht kostendeckend arbeiten können und damit auch unseren Anteil beitragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Praxisteam
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