Hautkrebsfrüherkennung
Hautkrebserkrankungen nehmen seit Jahren zu und sind inzwischen die häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland. Vor allem der ungeschützte Aufenthalt in der Sonne sowie die Nutzung von Solarien erhöhen das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr dürfen alle 2 Jahre ein Hautkrebsscreening durchführen lassen. Für Versicherte unter 35 Jahren variieren die Bedingungen für diese Vorsorge je nach Krankenkasse.
Die gesetzliche Vorsorgeuntersuchung der Haut beinhaltet ausschließlich eine Untersuchung mit dem Auflichtmikroskop. Optional können die auflichtmikroskopischen Bilder von auffälligen Hautveränderungen digital aufgenommen, gespeichert und bei Bedarf KI-unterstützt ausgewertet werden.